Müggelspree / Müggelsee - Bürger für Denkmale

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Müggelspree / Müggelsee


Stradtbad Müggelsee 1930

Strandbad Müggelsee, Fürstenwalder Damm 838, 12589 Berlin

Im Zuge der Erarbeitung einer Verordnung zum Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee ist es über die letzten Jahre zu heftigen Einsprüchen der Öffentlichkeit gekommen, denn die Fachbehörde versuchte aus bestimmten Gründen, die Belange des Landschafts- und Naturschutzes aus ihrem fachlichen Verständnis einseitig durchzusetzen. Dass das Gebiet seit mehr als zweihundert Jahren als Folge der räumlichen Nähe zur ausufernden Großstadt Berlin auch zu einem Kulturraum geworden war, blieb unberücksichtigt und damit auch das Erfordernis, die Belange zweier Schutzansprüche gegeneinander abzuwägen.

Geschichtliche Entwicklung seit der Frühromantik

Spätestens seit der Berliner Frühromantik gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Müggelberge von Berlin aus westlich entlang der Spree erwandert oder über die Spree auf dem Wasserweg erreicht. Die "Berge" bildeten vor und nach 1800 mit ihrer Aussicht über die seen- und waldreiche Umgebung mit Fernblick bis nach Berlin ein herausgehobenes Ziel für die das Zeitempfinden prägende Naturschwärmerei. Im Kahn unternahmen sonntags Familien von Berlin aus über die Spree Ausflüge selbst bis zum Neuen Krug. Während der voraufgegangenen Aufklärung waren Müggelsee und Müggelberge noch als rein naturgeschichtliche Phänomene begriffen und erklärt worden. Die hochbarocke mythologische Geschichtsverklärung der Müggelberge hatte gegen 1800 augenscheinlich nicht mehr die Wirkkraft, obgleich die Verklärung der Müggelberge in Verbindung mit der Geschichte des Hauses Hohenzollern ggf. noch bis ins 19. Jahrhundert weiter gewirkt hatte.

Die Entwicklung der Fürstenwalder Chaussee anfangs des 18. Jahrhunderts zur überörtlichen Poststraße führte den Verkehr unmittelbar am Müggelsee entlang, berührte am Schnittpunkt mit dem Fredersdorfer Mühlenflies eine nach dem Dreißigjährigen Krieg hier angelegte Wassermühle, berührte aber nicht das im frühen Mittelalter entstandene Fischerdorf Rahnsdorf. Das gegenüber liegende Ufer des Müggelsees blieb von solchen Verkehrserschließungen verschont. – Grund dafür, dass sich eine spätere Besiedlung hinter Friedrichshagen mit den Ortsteilen Rahnsdorf-Mühle und Hessenwinkel entwickelte. .

Der Ausflugsverkehr zum Müggelsee verstärkte sich über das gesamte 19. Jahrhundert und führte in der durch Friedrich II. 1753 angelegten Kolonistensiedlung Friedrichshagen zur Gründung zahlreicher Gastwirtschaften. Auch am Müggelsee und entlang der Spree Richtung Dämeritzsee entstanden Gaststätten als Beleg des jetzt regen Ausflugsverkehrs, für den die Gaststätten zum Teil eigene Anleger bereithielten.

Zur Beförderung des über den Oder-Spree-Kanal stark wachsenden Wirtschaftsverkehrs zwischen Elbe und Oder erfolgte ab Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts unter Eingriff in die bis dahin ungestörte Naturlandschaft die wasserbautechnische Regulierung der Müggelspree: Die Spree wurde in den Dämeritzsee eingeführt, in Höhe Rahnsdorf (Kelchsecke) wurde zur Begradigung der Trasse ein Durchstich vorgenommen. Die Kanalisierung hatte die Begradigung des Flusslaufes zur Folge, wobei die stark ausgeprägten Mäander durch Verlandung beseitigt wurden. Der neue Schifffahrtsweg musste nun durch Buhnen gesichert werden.

Kurz vor dem Ersten Weltkrieg setzte die Bebauung der attraktiven Uferregionen von Friedrichshagen, Rahnsdorf und Hessenwinkel ein, denn diese Flächen waren jetzt über die Eisenbahn an Berlin angeschlossen. Die Verbesserung in der Versorgung von Berlin löste Ende des 19. Jahrhunderts den Bau des bedeutenden Wasserwerks Friedrichshagen aus. Für die östlichen Bezirke von Berlin wurde hier durch Uferfiltrat Trinkwasser gewonnen.

Friedrichshagen entwickelte sich als Folge seiner räumlichen Ausdehnung (Bebauungsplan von 1896) und mit Ausbildung seiner Gründerzeit-Architektur zum Vorort von Berlin, weiterhin mit einem regen Ausflugsverkehr am Wochenende.

Um 1900 erhielt die Region über die Lebensreformbewegung eine entscheidende weitere Prägung, als die Flucht vor dem Moloch des „Steinernen Berlin“ mit seiner ebenso bedrückend empfundenen Arbeitswelt und im Gegensatz zum fortbestehenden alkoholisierten Wochenend-Ausflugsverkehr am Müggelsee zwei neue Lebenswelten begründete:

1. den sich nun schnell entwickelnden Wassersport,
2. Erwerb und Niederlassung von Großstädtern zum Zweck der Wochenenderholung auf Laubengrundstücken sowie zusätzlich die Bebauung der attraktiven Uferlagen in der Regel mit Villen - insgesamt Belege für die sprichwörtliche „Flucht ins Jrüne“.

Die reformerische Lebensgestaltung in freier Natur durch Körperertüchtigung und besonders auch mentaler Erholung verstand den Landschaftsraum als erlösende Gegenwelt zur Großstadt. Der Neue Krug wurde in den neunziger Jahren vor allem durch Gerhard Hauptmann zum Geschichtsort.

Die Bedeutung der Wälder unterstrich 1910 das Dauerwaldgesetz, mit dem der Wald vor weiteren Abholzungen zum Zweck der Bebauung geschützt wurde, so im direkten Umfeld der "Waldkapelle" Hessenwinkel. Der Wettbewerb "Groß-Berlin 1910" bezog den Müggelsee als Naherholungsgebiet für die Großstadt Berlin in deren Grün- und Freiflächenplanung ein. Ziel der Abwehr einer "Versteinerung" von Landschaft war ebenso das planungsrechtliche Umwidmen von Flächen des Wohnungsbaus in Flächen für Wochenenderholung.

Die Wahrnehmung des Müggelsee-Raumes vollzieht sich über drei Erlebnisformen: 1. von stark besuchten Aussichtspunkten, vor allem dem Müggelturm, 2. mit dem Boot vom Wasser aus, 3. im Vorbeifahren auf der Fürstenwalder Chaussee, wobei der Gesamteindruck wesentlich von den Chausseebäumen in Gestalt der Eichen mitgetragen wird. Der Eindruck als Landschaftsraum kann durch bebaute Randuferbereiche gestört werden, wenn die Grundstücke unter Beseitigung aller Reste des ursprünglichen Baumbestandes städtisch vergärtnert worden sind.

Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der um 1900 eingetretenen Entwicklung sich der Natur- wie der Kulturraum des Müggelseegebietes bis heute untrennbar gegenseitig durchdringen und der um 1900 entstandene Nutzungsanspruch weiterhin anhält. Damit bedeuten unsachgemäße Eingriffe in den Naturraum zugleich Qualitätsminderungen des Kulturraumes. Folglich sind Natur- und Landschaftsschutz und Schutz und Pflege des Kulturgutes unter Einschluss des Denkmalschutzes untereinander gleichrangige Ziele. Folge muss ein beide Bereiche gemeinsam übergreifendes Schutz- und Pflegekonzept sein und nicht nur eine einseitige Schutzverordnung zum Naturraum.

Helmut Engel, 2015







Fotos: Helmut Engel

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